Arbeitsrecht in Österreich (aus Wikipedia)
Das österreichische Arbeitsrecht ist die Gesamtheit der Bestimmungen, die in teils öffentlich-rechtlichen, teils privatrechtlichen Vereinbarungen die Rechte und Pflichten zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern regelt. Es besteht aus einer gewachsenen Struktur an Gesetzen (z.B. Angestelltengesetz, Urlaubsgesetz), Verordnungen (z. B. Arbeitsstättenverordnung), Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelvereinbarungen.
Von der Arbeit bis zur Pension
Der Stufenbau der Rechtsordnung (Europarecht, Verfassungsrecht, Zwingendes Gesetzesrecht, Kollektivvertrag, Satzung, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag, Dispositives Gesetzesrecht sowie Weisungen des Arbeitgebers) fließen alle in das Arbeitsrecht mit ein. Das Pensionsrecht wiederum klärt alle Regelungen rund um die Anspruchsvoraussetzungen einer Pension – ob öffentlich oder privat.
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